Grundbetreuung


Im Rahmen der Grundbetreuung haben Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte elementare Aufgaben nach dem §3 und §6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) zu erbringen. Die Aufgaben der Grundbetreuung sind in neun Aufgabenfelder gegliedert.





Aufgabenfelder der Grundbetreuung

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  2. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung im Sinne von Verhältnisprävention
  3. Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung im Sinne von Verhaltensprävention
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  5. Untersuchung nach Ereignissen
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten
  7. Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
  9. Selbstorganisation


Die Aufgaben der Betriebsärzte werden » hier konkret aufgelistet.