Einer der wichtigsten Maßnahmen beim Arbeitsschutz ist die Gesundheitsförderung. Hierbei soll erreicht werden, dass Arbeitgeber und (im Rahmen des neuen Präventionsgesetztes nun auch) die GKVen bei der Gesunderhaltung der Beschäftigten aktiv mitwirken sollen. Um Arbeitgeber zu motivieren, mehr für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu tun, hat der Gesetzgeber steuerliche Anreize hierzu geschaffen nach §3 Nr. 34 Einkommensssteuergesetz (EStG).
Die betriebliche Gesundheitsförderung beinhaltet alle Maßnahmen zur Gesunderhaltung der Beschäftigten. Nachfolgend sind einige Beispiele einer betrieblichen Gesundheitsförderung aufgelistet:
Insbesondere in der Pandemie zeigen sich bei den Beschäftigten zunehmend psychosoziale Probleme durch u.a. finanzielle Einschränkungen, zunehmende Gewaltbereitschaft im häuslichen Umfeld, Angst bezüglich Arbeitsplatzverlust und dem steigenden betrieblichen Leistungsdruck.
Gerne bieten wir Ihnen in solchen Fällen eine professionelle Sozialberatung an oder unterstützen Ihre Führungskräfte im Umgang mit psychosozial belasteten Beschäftigten.