Betriebsspezifische Betreuung


Die DGUV Vorschrift 2 nennt zur betriebsspezfischen Betreuung folgende vier Handlungsfelder, welche nochmals in 16 Aufgabenfelder differenziert werden.





Im Detail

  1. Regelmäßige vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
  2. Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
  3. Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
  4. Betriebliche Aktionen, Programme, Maßnahmen und Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur
    » Gesundheitsförderung.