Die DGUV Vorschrift 2 nennt zur betriebsspezfischen Betreuung folgende vier Handlungsfelder, welche nochmals in 16 Aufgabenfelder differenziert werden.
Im Detail
Regelmäßige vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
Betriebliche Aktionen, Programme, Maßnahmen und Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur » Gesundheitsförderung.