Betriebsspezifische Betreuung
Die DGUV Vorschrift 2 nennt zur betriebsspezfischen Betreuung folgende vier Handlungsfelder, welche nochmals in 16 Aufgabenfelder differenziert werden.
Im Detail
- Regelmäßige vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
- Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
- Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
- Betriebliche Aktionen, Programme, Maßnahmen und Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur
» Gesundheitsförderung.